Prüfungsausführungen - DLRG-Strelitz, Schwimmen und Retten lernen, Neustrelitz

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Ausführungsbestimmungen für die Abnahme von Prüfungen für den Deutschen Leistungsschwimmpass

Die Verantwortung für die Einhaltung der Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheitsmaßnahmen tragen Ausbilder und Prüfer.

Leistungen für die keine bestimmte Zeit vorgeschrieben ist, müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden.

Für alle Leistungsforderungen in den Schwimmlagen gelten die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes.

Die geforderten Leistungen müssen innerhalb von sechs Monaten erfüllt werden.

Die Urkunden müssen neben der Unterschrift des Prüfers den Stempel der Abnahmestelle tragen.

Die Leistungen müssen ohne Hilfsmittel, wie eine Schwimm- oder Taucherbrille erbracht werden.

Dribbeln bezeichnet in verschiedenen Ballsportarten die Fortbewegung mit dem Ball. Um sich schnell mit dem Ball zu bewegen und trotzdem Kontrolle über den Ball zu haben, gibt es eine spezielle Technik der Ballführung beim Wasserball. Die Technik entspricht weitestgehend der beim Kraulschwimmen, wobei der Kopf leicht angehoben ist und die Arme angewinkelt neben dem Ball vorbeigeführt werden. Der Ball wird vor dem Kopf geführt. Durch die entstehende Welle wird der Ball nach vorne getrieben.
 
 
Berechtigt zur Abnahmen der Leistungen sind:

1. Inhaber des Lehrschein der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
 
2. Staatlich geprüfte Schwimmlehrer
 
3. Schwimmmeister und Schwimmmeistergehilfe
 
4. Lehrer die Schwimmunterricht an Hochschulen und Schulen erteilen
 
5. Mitglieder des Deutschen Turnerbundes und des Verbandes Deutscher Sporttaucher, die eine gültige           Prüfberechtigung ihrer Organisation besitzen.
 
6. Mitglieder von Schwimmvereinen, die Inhaber des Riegenführer-, Übungsleiter-, Jugendleiter-,                   Kampfrichterausweises oder einer Trainerlizenz sind.
  
  
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