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Prüfungen
Vorbereitende Prüfungen (Anfängerzeugnis)
Das Zeugnis Frühschwimmen für Erwachsene erfüllt eine wichtige Funktion der Motivation, um zum sicheren Schwimmen hinzuführen und darf frühestens mit 18 Jahren erworben werden.
Die Kriterien des Frühschwimmerzeugnis für Erwachsene erfüllen jedoch nicht die Anforderungen an ein sicheres Schwimmen!
Sicher schwimmen heißt, mit jeder Situation im Wasser klarzukommen!
Kriterien für ein sicheres Schwimmen sind:
• sich unter Wasser genauso gut zurechtzufinden, wie über Wasser,
• auf dem Rücken genauso gut schwimmen zu können, wie auf dem Bauch,
• 15 Minuten ohne Halt und ohne Hilfen im tiefen Wasser schwimmen zu können,
• mehrere Sprünge zu beherrschen und
• beim Wasserschlucken nicht anhalten zu müssen.
Schwimmprüfungen
Die Schwimmprüfungen dienen der Förderung einer allgemeinen Grundausbildung
im Schwimmen und in der Selbstrettung.
Die Prüfungen für Erwachsene sind im Deutschen Schwimmpass zusammengefasst und darf frühestens mit 18 Jahren erworben werden.
Für jede Stufe der Schwimmprüfungen gibt es Abzeichen. Nur die beurkundete Prüfung berechtigt zum Tragen der entsprechenden Abzeichen.
Die Prüfungen für den Deutschen Schwimmpass sollen in der vorgenannten Reihenfolge einzeln abgelegt werden.
Nur die jeweils abgelegte Prüfung wird im Schwimmpass beurkundet; gleichzeitig
miterfüllte andere Prüfungen dürfen nicht bestätigt werden.
Die Prüfungen für jedes einzelne Schwimmzeugnis müssen (nach Abschluss der
entsprechenden Ausbildung) in einem Zeitraum von 2 Monaten abgelegt werden,
gerechnet vom Tag der ersten erfüllten Bedingung an.
Der Sprung vom Beckenrand muss ins tiefe Wasser erfolgen. Deutliches Abspringen und vollständiges Eintauchen ist notwendig.
Bei der Prüfung zum Deutschen Schwimmabzeichen – Bronze, sollte ein Startsprung mit Ausgleiten angestrebt werden. Beim Deutschen Schwimmabzeichen – Gold muss das Kraulschwimmen mit Atmung durchgeführt werden.
Bei den Schwimmprüfungen für den Deutschen Schwimmpass werden die
Höchstzeiten je Lebensjahrzehnt (erstmals mit dem vollendeten 30. Lebensjahr)
o um 1 Minute beim 200 m Schwimmen für das Deutsche Schwimmabzeichen
– Bronze, und beim 400 m Schwimmen für das Deutsche Schwimmabzeichen – Silber,
o um 2 Minuten beim 1000 m Schwimmen für das Deutsche Schwimmabzeichen
– Gold sowie
o um 10 Sekunden beim 100 m Schwimmen für das Deutsche Schwimmabzeichen
– Gold erhöht.